Stornogebühren
Der Gast ist verpflichtet, bei der Nichtanspruchnahme
der vertraglichen Leistungen an die GandC Business Communications
die folgende Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen auf
den Gesamtmietzins plus die gesetzliche MwSt.
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80 % des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück,
70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements
zu zahlen (nur ausserhalb der Messezeiten).